Grundsatz: Für das QV bilden die Bildungsverordnung und der Bildungsplan die Grundlage.
In den Unterlagen der Nullserie zur vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA) gibt es eine Unstimmigkeit. Im Beispiel «Kopfschmerzen» wird die Abgrenzung der Liste B+/– aktiv von den Prüfungsexpertinnen und -experten (PEX) erfragt. Dieses Beispiel befindet sich in der Nullserie in der Position 1, also im Handlungskompetenzbereich (HKB) a «Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden». Dieser HKB beinhaltet gemäss Bildungsplan ausschliesslich den rezeptfreien Bereich der Medikamente. Deshalb wird das Thema Liste B+/- im QV nicht unter Position 1 geprüft.
Es ist jedoch möglich, dass das Thema Liste B+/- in folgenden Positionen am QV thematisiert und geprüft wird:
- Position 2 «Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln» (HKB b)
- Position 4 «Fachgespräch» (alle HKB können geprüft werden)
- In der schriftlichen Berufskundeprüfung (alle HKB können geprüft werden)
Das Beispiel in der Nullserie wurde bewusst veröffentlicht, um den Lernenden trotzdem eine Übungsmöglichkeit zum Thema Liste B+/- zu bieten, unabhängig vom HKB.
Bei Fragen zur Durchführung der praktischen Prüfung stehen Ihnen die Chefexpertinnen und Chefexperten in den Kantonen gerne zur Verfügung. Informationen über den Inhalt der Prüfung entnehmen Sie bitte den Grundlagendokumenten. Weitere wichtige Dokumente zur Ausbildung Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ wie auch zum Qualifikationsverfahren finden Sie auf unserer Website.
Wir hoffen, dass diese Information zur Klärung beiträgt. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre Kontaktperson

Olivia Jordi-Halter
Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA