Von den diversen Lockerungen, die der Bundesrat im Mai beschlossen und umgesetzt hat, sind auch die Apotheken betroffen. In diesem Fall betrifft dies die Beschränkung der Anzahl Personen im Verhältnis zur Ladenfläche. Neu wird nicht mehr unterschieden zwischen Geschäften die mehr bzw. weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen. Neu gelten wieder für alle Läden einheitliche Regelungen.
In Einkaufsgeschäften mit einer Verkaufsfläche von bis 40 Quadratmetern dürfen sich höchstens drei Kund:innen gleichzeitig befinden. Für Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern gilt die Regelung von zehn Quadratmetern pro Kund:in. Dabei sind aber immer mindestens fünf Kund:innen im Laden zulässig.
Über weitere Änderungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.