Ursprünglich sah der Bund für diese Leistung eine Abgeltung von CHF 14.50 vor. Nachdem Arztpraxen jedoch pro Impfung CHF 24.50 zulasten der Krankenkassen abrechnen, hat sich pharmaSuisse dafür eingesetzt, dass Apotheken in gleicher Höhe wie Arztpraxen vergütet werden. Diese Gleichbehandlung wurde nun gewährt. Der Bund übernimmt dafür die Kosten, da Impfungen in Apotheken zurzeit noch nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden dürfen.
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Covid-19-Impfung: Gleichbehandlung von Ärzt:innen und Apotheker:innen
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In intensiven Verhandlungen mit dem Bundesamt für Gesundheit hat der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse erwirkt, dass Apotheken für die Covid-19-Impfung dieselbe Vergütung erhalten wie Arztpraxen.