Der Bundesrat hat definitiv beschlossen, dass einmal geimpfte Personen sich bis Ende November 2021 gratis testen (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests) lassen können, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Zudem haben weiterhin alle Personen unter 16 Jahren kostenlos Zugang zu Tests. Ansonsten sind die Tests nur noch bis am 10. Oktober 2021 gratis.
Um einen Anreiz zu schaffen, wird die Ausstellung von Zertifikaten beim repetitiven Testen künftig neu vom Bund finanziert werden. Es ist mit einer Übergangsfrist zu rechnen, bis sämtliche Labore und Kantone ihre Prozesse umgestellt haben.
Alle Personen, die mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff geimpft sind und in der Schweiz ein Zertifikat benötigen, können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Um dies zu erleichtern und die Kantone zu entlasten, baut der Bund auf den 11. Oktober 2021 eine zentrale elektronische Antragstelle für Covid-Zertifikate auf. Die aktuell bis am 10. Oktober 2021 geltende Übergangsfrist für die Zulässigkeit von anderen Impfnachweisen wird bis am 24. Oktober 2021 verlängert.
Der Bundesrat hat zudem Pläne für eine Impfoffensive in die Vernehmlassung geschickt: eine nationale Impfwoche, rund 170 zusätzliche mobile Impfstellen, persönliche Gespräche sowie Gutscheine für eine erfolgreiche private Impfberatung.
P.S.: Wir haben beim BAG nochmals nachgefragt: Selbsttests sind seit heute 1. Oktober 2021 ausnahmslos für alle kostenpflichtig, also auch für Kinder unter zwölf Jahren.
Wichtige Zusatzinfo des BAG:
Heute (1. Oktober 2021) zwischen 10.40 Uhr und 11.50 Uhr ausgestellte Covid-Zertifikate sind wegen eines technischen Problems ungültig!
Bei der Ausstellung von Covid-Zertifikaten gab es am 1. Oktober 2021 zwischen 10.40 Uhr und 11.50 Uhr ein technisches Problem. Grund war eine Fehlkonfiguration bei der elektronischen Signatur im Rahmen einer Anpassung des Covid-Zertifikatssystems. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein Sicherheitsrisiko.
Die während dieser Zeit ausgestellten Zertifikate sind ungültig. Personen mit Covid-Zertifikaten, die vor 10.40 Uhr und nach 11.50 Uhr ausgestellt wurden, sind nicht betroffen. Für Personen, welche über solche ungültigen Zertifikate verfügen, muss ein neues Zertifikat ausgestellt werden.
Bitte informieren Sie die betroffenen Personen. Da das BIT aus Datenschutzgründen über keine Personendaten verfügt, ist es dem BAG nicht möglich, die betroffenen Personen zu benachrichtigen.
Ob jemand betroffen ist, kann direkt in der App durch Anwählen des eigenen Zertifikats und Drücken des Refresh-Buttons unten rechts geprüft werden.
Das BAG entschuldigt sich für die entstandenen Zusatzaufwände.