Aufgrund der Pandemie fand die Generalversammlung nicht in gewohnter Form statt. Gemäss der Covid-19-Verordnung 3 wurde die Rechtsausübung der Mitglieder auf schriftlichem Weg wahrgenommen. Die Stimmen wurden vor dem Datum der eigentlichen Generalversammlung brieflich abgegeben und durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgezählt.
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