Grand-Frère-Packungen, die gegenüber den Kleinpackungen zu einer Einsparung führen, können somit auch im neuen Jahr 2021 ausnahmsweise und vorübergehend weiter vergütet werden. Das BAG hält jedoch daran fest, dass Grand-Frère-Packungen in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden müssen. 148 Packungen wurden bereits aufgenommen, das Potenzial für weitere wird auf rund 100 geschätzt.
Für wie lange die verlängerte Kostenübernahme durch die OKP gültig ist, hat das BAG nicht mitgeteilt. Das BAG wird im ersten Quartal 2021 das weitere Vorgehen mit der Arbeitsgruppe besprechen, in der auch pharmaSuisse vertreten ist. Wir halten Sie über die Anpassungen auf dem Laufenden.
Grand-Frère-Packungen vorübergehend verlängert
Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ende 2020 beschlossene Verlängerung zur Übernahme von Grand-Frère-Packungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bleibt bis auf Weiteres bestehen. pharmaSuisse hat bis dato keine Neuerungen zur Handhabung erfahren. Aus diesem Grund dürfen Sie weiterhin die Grosspackungen über die OKP abrechnen, die eine Ersparnis im Vergleich zur Kleinpackung bringen.
pharmaSuisse hält Sie weiterhin auf dem Laufenden.