Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Die neue Berufsbezeichnung gilt für die Lernenden ab Lehrbeginn 2022.
- Lernende mit Lehrbeginn bis 2021 schliessen die Ausbildung nach «alter» BiVo als Pharma-Assistentin oder Pharma-Assistent EFZ ab.
- Das erste Qualifikationsverfahren (QV) nach der neuen BiVo findet im Sommer 2025 statt, da es sich um eine dreijährige Ausbildung handelt.
- Es dürfen nur Personen den Berufstitel «Fachfrau Apotheke EFZ» oder «Fachmann Apotheke EFZ» tragen, wenn das QV nach der entsprechenden Bildungsverordnung absolviert wurde. Der Berufstitel mit der Nennung des EFZ ist durch die BiVo rechtlich geschützt.
- Fachfrauen/Fachmänner Apotheke EFZ wird es somit erst ab Sommer 2025 geben.
- Bei ausgelernten Pharma-Assistentinnen EFZ und Pharma-Assistenten EFZ bleibt der Berufstitel unverändert; Stelleninserate werden während den kommenden drei Jahren weiterhin für Pharma-Assistentinnen oder -Assistenten EFZ ausgeschrieben.
Da sich viele ausgelernte Pharma-Assistenten und -Assistentinnen auch mit der neuen Berufsbezeichnung identifizieren möchten, haben wir mit dem Bund (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) die Handhabung in der Praxis diskutiert und uns auf folgenden Kompromiss geeinigt. Wir empfehlen:
Die ersten beiden Abbildungen sollten klar sein. Für die ausgelernte Pharma-Assistentin EFZ im Beispiel empfehlen wir eine Doppelnennung. Einerseits den gesetzlichen Berufstitel Pharma-Assistentin EFZ wie auch die neue Berufsbezeichnung Fachfrau Apotheke ohne Nennung des EFZ.
Das Gleiche war beim Wechsel der Berufsbezeichnung 1990 der Fall. Bis Lehrbeginn 1989 wurden Apothekerhelfer und Apothekerhelferinnen ausgebildet. Erst mit der Lehrabschlussprüfung (LAP) 1993 gab es die ersten Pharma-Assistentinnen und Pharma-Assistenten EFZ.
Wichtige Information
Die Berufsbezeichnung auf Französisch und Italienisch bleibt unverändert.
Ihre Kontaktperson
Olivia Jordi-Halter
Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA