Weder auf Papierrezepten noch auf E-Rezepten wird derzeit eindeutig zwischen Einmal- und Dauerrezepten unterschieden. Gesetzliche Vorgaben zur Abgrenzung fehlen, was unter anderem daran liegt, dass auf einem Rezept sowohl Dauermedikamente als auch Arzneimittel zur einmaligen Anwendung verordnet werden können. Ausserdem variiert die Ausstellung der Rezepte je nach verschreibender Fachperson oder verwendetem PIS-/KIS-System. Auch die Handhabung kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
Zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit hat die Arbeitsgruppe E-Rezept Schweiz ein Grundlagenpapier veröffentlicht. Es bietet einen klaren Leitfaden zur praktischen Handhabung vom E-Rezept Schweiz Service – inklusive Best Practices, Anwendungsbeispielen und regulatorischen Hinweisen. Somit lassen sich Einmal- und Dauerrezepte anhand spezifischer Informationselemente besser unterscheiden – sowohl in Apotheken als auch in Arztpraxen. Gleichzeitig bietet das Dokument allen Primärsystemanbietern praxisnahe Hinweise für die technische Umsetzung. Ergänzend enthält das Dokument einen Styleguide zur Visualisierung des E-Rezepts sowie weitere praktische Hinweise.
E-Rezept Schweiz im KAV-Positionspapier
Ein weiterer Meilenstein wurde erreicht: Das E-Rezept Schweiz wird im Positionspapier der KAV von den Bundesbehörden als einzige Lösung, die den Anforderungen des HMG entspricht, anerkannt - ein wichtiges Signal für eine stärkere Verankerung des Themas auf nationaler Ebene.
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