Der Nationalrat hat am Donnerstag, den 28. September 2023, der Revision der Artikel 25 und 26 KVG zugestimmt, die im Paket 2 der Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten sind. Die Revision dieser beiden Artikel ist wichtig für den Berufsstand, für die Patientinnen und Patienten sowie für das Gesundheitssystem im Allgemeinen. Sie bietet den Apothekenteams endlich die Möglichkeit, ihre Rolle als Anbieterin der medizinischen Grundversorgung vollumfänglich wahrzunehmen, indem sie in interprofessioneller Zusammenarbeit mit den Ärzten kostendämpfende Leistungen erbringen, die von der Grundversicherung übernommen werden.
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Nächster Schritt: Das Paket 2 (mit den Artikeln 25-26 KVG) wird durch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats diskutiert.