Dieser Entscheid ermöglicht einen grossen Schritt für alle Reisenden, sich innerhalb der Schweiz und der EU freier zu bewegen. In der Praxis werden Inhaber eines Schweizer Zertifikats – Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen - innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen können wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Der im Zertifikat enthaltene QR-Code weist nach, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Trotzdem bleibt es wichtig, sich im Vorfeld einer Reise in EU-Länder genau zu informieren. Einige der Einreise-Vorschriften bleiben bestehen. So gibt es etwa keine EU-weit einheitliche Gültigkeitsdauer von Zertifikaten für Genesene sowie PCR-Tests. Auch ab welchem Alter Kinder einen PCR-Test vorweisen müssen, variiert von Land zu Land. Weiter offen bleibt auch, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird. In den meisten europäischen Ländern gilt die 14-Tage-Regel, in der Schweiz dagegen gilt der vollständige Impfschutz bereits am Tag nach der 2. Impfung. Für die Einreise ist in vielen Ländern das Ausfüllen eines Einreise-Formulars nötig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Reiseland in der EU: https://reopen.europa.eu/de
Je nach Verschärfung der Lage behält sich jedes Land und auch die Schweiz vor, eigene Reisebeschränkungen einzuführen, auch für vollständig geimpfte. Es ist somit immer zu empfehlen, sich kurz vor Reiseantritt nochmals zu vergewissern, wie die aktuelle Situation im Zielland ist.