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Übernahme von Grand-Frère-Packungen

Erstellungsdatum:   |   Letzte Aktualisierung:

Das BAG ruft die Hersteller erneut auf, ihre Grand-Frère-Packungen für die SL zu registrieren. Daher gelten bis auf weiteres die bekannten Abrechnungsmodalitäten. Die Grosspackung wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt, sofern dies eine Ersparnis im Verhältnis zur Originalpackung bringt (Kosten pro Dosis).

Bundeshaus Bern

In einer Sitzung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum Thema Grand-Frère wurde bekannt, dass bisher 36% der Grosspackungen Eingang in die Spezialitätenliste (SL) gefunden haben. pharmaSuisse bleibt weiterhin im Austausch mit dem BAG und den verschiedenen Stakeholdern. Sobald Neuigkeiten bezüglich der Übernahme der Grand-Frère-Packungen bekannt gegeben werden, werden wir Sie darüber informieren.

Ihre Kontaktperson

Alexandra Vedana

Alexandra Vedana

Fachexpertin Tarife, Herstellungen und Analysen

031 978 58 58

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