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Kurze Information zur aktuellen RoKA-Umfrage

Erstellungsdatum:   |   Letzte Aktualisierung:

Am 1. September 2022 haben alle Apotheken, die dem Tarifvertrag LOA IV/1 beigetreten sind, die Einladung zur Teilnahme an der RoKA-Umfrage 2022 erhalten. Im folgenden Infoletter möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte informieren.

Umfrage

Wer muss an der «Rollende Kostenstudie Apotheke» (RoKA) teilnehmen?

Unterzeichner/innen des Tarifvertrags LOA IV/1 sind gemäss Artikel 11, Absatz 3, zur Teilnahme verpflichtet. Wir bitten Sie deshalb, die beiden Fragebögen «Statistik und Struktur» sowie «Rechnungswesen» bis zum 15. Dezember 2022 vollständig online auszufüllen und per Mausklick definitiv abzusenden. Bei ausbleibender oder unvollständiger Teilnahme wird von pharmaSuisse ein Unkostenbeitrag von CHF 500 (zzgl. MwSt.) erhoben.


Form und Inhalt der Umfrage

Im ersten Fragebogen liegt der Fokus auf den Angaben zur Struktur innerhalb Ihrer Apotheke (wie z.B. der Beschäftigungsgrad und die Anzahl Mitarbeitenden), nebst einigen statistischen Werten, beispielsweise zu den von Ihnen angebotenen Dienstleistungen.

Der zweite Fragebogen fokussiert auf die Zahlen der Erfolgsrechnung, um daraus aussagekräftige und faktenbasierte Argumente zu generieren.

Die so erhaltenen Angaben werden von pharmaSuisse regelmässig genutzt, um den Berufsstand der Apothekerschaft in Politik und Medien zu vertreten, zum Beispiel um Einflüsse von Preissenkungen nachzuweisen oder in Tarifverhandlungen mit den Versicherern stichhaltige Fakten präsentieren zu können.


Was gilt es zu beachten?

Aus rechtlichen Gründen, und um Ihre Apothekendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, darf pharmaSuisse für die Passwortanfrage ausschliesslich dem Unterzeichnenden und damit Vertragspartner der LOA-Tarifverträge Zugang gewähren, da nur auf diese Weise deren Identität bestätigt werden kann. Sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der RoKA beauftragen, welche dann mit Ihren Logindaten die Umfrage ausfüllt, so liegt dies in Ihrer eigenen Verantwortung.

Falls Sie die RoKA beispielsweise offiziell durch ein Treuhandbüro ausführen lassen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns eine bis auf Widerruf gültige Vollmachtserklärung zuzustellen, welche für eine oder mehrere Apotheken ausgestellt sein kann. Die bevollmächtigte Person wird erst danach bei der KOF registriert und kann in der Folge persönlich ein Passwort beantragen. So behalten Sie stets die Kontrolle über den Zugang zu Ihren sensiblen Daten.


Datenschutz

pharmaSuisse hat unter keinen Umständen direkten Zugriff auf Ihre persönlichen Daten. Das heisst, die Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich berechnet jeweils Durchschnittswerte und übermittelt somit ausschliesslich stark aggregierte Daten an pharmaSuisse, welche keine Rückschlüsse erlauben auf einzelne Apotheken oder Ketten.

Weitere Informationen zur RoKA finden Sie auf den Webseiten von pharmaSuisse und der KOF ETH Zürich. Einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse der RoKA-Umfrage werden wir zu einem späteren Zeitpunkt in unserem pharmaJournal publizieren.

Ihre Kontaktperson

Michael Hediger

Michael Hediger

Projekt-Koordination und Support Tarife, Daten und Digitalisierung

031 978 58 58

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