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Konsultation in der Apotheke (Liste B+): Neue Indikationen und Wirkstoffe ab Sommer 2021

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Die Expert:innengruppe «Indikationsliste» hat im Auftrag des EDI die «Liste der Indikationen und Arzneimittel, die von Apotheker:innen zur Behandlung häufig auftretender Krankheiten rezeptfrei abgegeben werden dürfen» (Liste B+) erweitert. Die Erweiterungen sind auf Anfang Juli 2021 geplant und umfassen u.a. Wirkstoffe für akute Schmerzen, Migräne und Vareniclin zur Raucherentwöhnung.

Konsultation in der Apotheke

Die «Liste der Indikationen und Arzneimittel, die von Apotheker:innen zur Behandlung häufig auftretender Krankheiten rezeptfrei abgegeben werden dürfen» (nachfolgend «Liste der Arzneimittel» genannt; umgangssprachlich auch als Liste B+ bezeichnet) ist auf der Webseite des BAG als Anhang 2 VAM publiziert und wird durch die Expert:innengruppe «Indikationsliste» des BAG betreut. Per Anfang Juli 2021 hat die Expert:innengruppe neue Indikationen und Arzneimittel aus der Abgabekategorie B für die rezeptfreie Abgabe in der Apotheke freigegeben.


Um welche neuen Indikationen und Wirkstoffe handelt es sich?

Die Expert:innengruppe hat auf der bisher publizierten Liste vom 1. April 2020 bei einigen aufgeführten Indikationen Anpassungen vorgenommen und zusätzliche, neue Indikationen in die Liste aufgenommen. Eine ausführliche Übersicht aller Änderungen werden Sie im pharmaJournal-Artikel «Liste B+: Neue Indikationen und Wirkstoffe ab Sommer 2021» in der pharmaJournal-Nummer 6/7 | 2021 finden.

Die Neuerungen betreffen folgende Indikationen und Wirkstoffe:

  • Migräne (Wirkstoffe: Triptane)
  • Akute Schmerzen (Wirkstoffe: Diclofenac, Ibuprofen, Metamizol, Mefenaminsäure, Naproxen, Ketoprofen, Acetylsalicylsäure, Paracetamol)
  • Raucherentwöhnung (Wirkstoff: Vareniclin)
  • Vitamin- und Mineralienmangel (Wirkstoffe: diverse Magnesiumsalze)  
  • Kariesprophylaxe: (Wirkstoffe: Natriumfluorid, Olaflurum, Dectaflurum) 
  • Notfalltherapie der Opioid-Überdosierung (Wirkstoff: Naloxonhydrochlorid)

pharmaSuisse hat auf der Website Informationen zusammengestellt, die Apotheker:innen beim Weg zur kompetenten und selbstbewussten „Konsultation in der Apotheke“ und Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente unterstützen sollen. Sie finden im Mitgliederbereich diverse nützliche Dokumente sowie Merkblätter zu den einzelnen Indikationen und Wirkstoffen. Letztere werden im Laufe der Sommermonate kontinuierlich ergänzt.


Was bedeutet «Konsultation in der Apotheke»?

Dieser neue Begriff ersetzt die bisherige Bezeichnung «pharmazeutische Behandlung», welche sich nie richtig durchsetzen konnte. Die Konsultation in der Apotheke umfasst Tätigkeiten, die bei der vertieften Abklärung eines gesundheitlichen Problems im Beratungsraum vorgenommen werden. Dies kann Indikationen der Liste B+ betreffen oder auch sämtliche andere Situationen, die eine ausführliche Anamnese und Triage durch die Apotheker:in erfordern. Eine «Konsultation in der Apotheke» ist kostenpflichtig und die Preise sollten der Kundschaft im Voraus kommuniziert werden.


Umsetzung der neuen Kompetenzen bei der «Konsultation in der Apotheke»

Es braucht Zeit, um das neue Selbstbewusstsein des «Behandlungsdienstleisters» bei den Apothekenteams zu entwickeln. Bei einigen Apotheken stellt nach wie vor die Sorge, dass die Bevölkerung negativ auf die neuen «Beratungskosten» reagieren könnte, eine grosse Hürde dar. Die Bevölkerung ist gemäss dem repräsentativen Apothekenmonitor jedoch bereit, eine schnelle Lösung eines Gesundheitsproblems aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Zahlungsbereitschaft steigt deutlich, wenn eine vertiefte Anamnese und Beratung im vertraulichen Beratungsraum erfolgt. Eine Beratung «an der Theke» wird hingegen eher als selbstverständliche Verkaufsberatung – und daher gratis – wahrgenommen.

Apotheken brauchen Tools, um Erstabklärung, Diagnosestellung, Therapieplan und Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente effizient und trotzdem so ausführlich wie nötig umzusetzen. Eine Auswahl an Systemen ist bereits auf dem Markt verfügbar (z.B. netCare, ApoHealth, Rockethealth, ProPharmaX, u.a). Jede Apotheke sollte für ihre ganz individuelle Situation das passende System wählen und die nötigen Abläufe im Team gut eintrainieren. Nur so können die neuen Kompetenzen ausgeschöpft werden und die «Konsultation in der Apotheke» in Fleisch und Blut des Teams übergehen.

Wir sind überzeugt, dass sich die Apothekerschaft als wichtige:r Akteur:in in der medizinischen Grundversorgung etablieren wird. Dazu müssen der Bevölkerung vermehrt Dienstleistungen angeboten werden. Mit der Umsetzung der neu erhaltenen Kompetenzen der Liste B+ ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan.

Vielen Dank für das grosse Engagement, das Sie tagtäglich leisten!

Votre interlocuteur/-trice

Eva von Wartburg

Eva von Wartburg

Fachapothekerin in Offizinpharmazie FPH

031 978 58 58

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