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Administrativvertrag Assura

Erstellungsdatum:   |   Letzte Aktualisierung:

Der Administrativvertrag zwischen pharmaSuisse und Assura trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie rund ein Jahr später erneut über die Eckpunkte und Vorteile dieses Vertrags zu informieren.

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Was nützt Ihnen der Beitritt zum Administrativvertrag?

Dieser Vertrag regelt die Abrechnungsmodalitäten von erbrachten Apothekerleistungen und Medikamenten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von den bei Assura versicherten Personen. Der Beitritt zum geltenden Administrativvertrag ist weiterhin möglich. 

Möchten Sie künftig alle Forderungen über CHF 200 (inkl. MwSt.) im System des bewährten und kosteneffizienten Tiers payant (TP) abrechnen? Dann lohnt sich der Vertragsabschluss mittels entsprechender Beitrittserklärung für Sie. Mit dem oben genannten Administrativvertrag profitieren Ihre bei Assura versicherten Kund:innen vom System des TP für Rechnungen über CHF 200. Der Vorteil für Sie ist eine Zahlungsgarantie für den gesamten Betrag innerhalb von 30 Tagen.

Bei Beträgen unter CHF 200 können Sie die Rechnung jedoch weiterhin nur im System des Tiers garant (TG) oder System des Tiers soldant (TS, Forderungsabtretung) abrechnen. Zur Erreichung des Betrags von CHF 200 dürfen die Leistungen pro Patient:in über eine Zeitspanne von höchstens 2 Monaten summiert werden.


Worauf gilt es beim Administrativvertrag zu achten?

Der Vertrag verpflichtet die Apotheken jedoch im Gegenzug dazu, den Anteil Ihrer Rechnungen im TS (Forderungsabtretung) auf weniger als 2% aller Rechnungen zuhanden der Assura zu reduzieren. Bei Überschreitung der 2%-Limite muss für jede Rechnung im TS, die von der Assura während des Jahrs bezahlt wird, eine Vertragsstrafe in der Höhe des Effizienzbeitrags gemäss Anhang 2 Ziff. 3 des LOA-Tarifvertrags entrichtet werden.


Was müssen Sie tun, wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten?

Wünschen Sie einen Beitritt zum Administrativvertrag, können Sie dies mittels dieser Beitrittserklärung tun. Nach Erhalt der im Original und rechtsgültig unterzeichneten Beitrittserklärung (Datum des Eingangs bei pharmaSuisse) profitieren Sie bei der Abrechnung mit der Assura von allen fakturierten Rechnungen über CHF 200 im System des TP. Dabei ist das jeweilige Abgabedatum/Datum der Leistungserbringung massgebend.

Die Assura akzeptiert keine vor diesem Zeitpunkt im TP eingereichten Rechnungen und weist diese ausnahmslos und rückwirkend zurück. Rechnungen über CHF 200 können somit erst ab Datum des Vertragsbeitritts im TP abgerechnet werden, bzw. Sie gelten erst ab diesem Zeitpunkt als Vertragsapotheker:in.


Was müssen Sie tun, wenn Sie dem Vertrag nicht beitreten möchten?

Wünschen Sie keinen Beitritt zum Vertrag, müssen Sie nichts weiter tun. In diesem Fall gilt es jedoch zu beachten, dass Sie weiterhin bei Assura-Versicherten keine Rechnungen im TP, sondern lediglich im System des TG oder System des TS abrechnen können. Offene Geldforderungen im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe und den erbrachten Apothekerleistungen müssten im Nachhinein direkt bei Ihren Kund:innen eingefordert werden. 

Bitte senden Sie die rechtsgültig unterzeichnete Beitrittserklärung im Original an folgende Adresse: 

pharmaSuisse
Abteilung Tarife
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld 

Fragen?

Ihre Fragen nehmen wir gerne per Mail unter dem Betreff: «Administrativvertrag Assura»

oder telefonisch unter

entgegen. 

Ihre Kontaktperson

Dominik Frey

Dominik Frey

Abteilungsleiter Tarife, Daten und Digitalisierung

031 978 58 58

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