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Covid-19-Impfung und Reisen

Erstellungsdatum:   |   Letzte Aktualisierung:

Der Sommer rückt näher und Ihre Kund:innen wollen verreisen. Wie sieht es jedoch mit dem Impfnachweis aus? Reicht dafür ein Eintrag im Impfausweis («Impfbüchlein»)? Solche und ähnliche Fragen dürften sich in nächster Zeit häufen. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt.

Impfen mit Maske

Wichtig: Die nachfolgenden Informationen können täglich ändern. Vergewissern Sie sich jeweils bei den angegebenen Quellen.


Impfnachweis/-ausweis und deren internationale Anerkennung

Impfnachweis

Als Impfstelle entscheiden Sie selbst, wie Sie die Covid-19-Impfung dokumentieren. In den meisten Fällen wird den Kund:innen nach der Impfung ein gedrucktes Dokument – der Impfnachweis - ausgehändigt. Der Impfnachweis enthält Ort und Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff (Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.).

Impfausweis

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Covid-19-Impfung im Impfausweis («Impfbüchlein») einzutragen. Für den Impfausweis gibt es kantonale Vorlagen, eine Vorlage des BAG und eine gelbe internationale Version der WHO.

Übertrag in den Impfausweis

Die Übertragung der Covid-19-Impfungen in einen Impfausweis kann gegen Vorweisen des ausgedruckten Impfnachweises auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie als Fachpersonen sind nicht verpflichtet, diese Übertragung zu machen, wenn Sie die Impfung nicht selbst vorgenommen haben.

Internationale Anerkennung

Alle oben erwähnten Formen von Einträgen und Nachweisen sind ärztliche Bescheinigungen und daher keine amtlichen Dokumente! Hierfür besteht in der Schweiz keine Gesetzesgrundlage.

Einzige Ausnahme: Der gelbe Impfausweis der WHO wird für die Gelbfieberimpfung international als offizieller Nachweis anerkannt.


Kann mit dem Impfnachweis wieder frei gereist werden?

Jedes Land legt seine Einreisebedingungen selbst fest. Schon heute ist es üblich, dass vor der Einreise in gewisse Länder ein Impfnachweis erbracht werden muss (beispielsweise für die Gelbfieber-Impfung).

Eine weltweite Anerkennung des Impfausweises muss mit anderen Ländern abgestimmt sein. Das BAG verfolgt die laufenden Überlegungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) äusserst aufmerksam.

Quelle: BAG FAQ Impfung: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/haeufig-gestellte-fragen.html?faq-url=/de/impfung-grenzg%C3%A4nger-und-international/kann-ich-mit-einer-impfbest%C3%A4tigung-wieder-frei-reisen

Eine Übersicht über die derzeitige Lage und Reisebestimmungen finden Sie auf der Website des TCS: https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/reiseinformationen/news-aktuelles/coronavirus-epidemie.php

Zudem hält der TCS die Einreisebestimmungen für Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich aktuell. Informationen zu anderen europäischen Ländern finden Sie auf https://reopen.europa.eu/de

Isolation und Quarantäne

Informieren Sie Ihren Kunden auch darüber, dass die Regeln für Isolation und Quarantäne auch für in der Schweiz wohnhafte Personen gelten, die aus dem Ausland zurückreisen.

Informationen zu den einzelnen Bestimmungen finden Sie unter: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html


Covid-Zertifikat

Das Covid-Zertifikat ist derzeit in Ausarbeitung. Der genaue Einsatz vom Covid-Zertifikat ist in Diskussion. Es könnte zum Beispiel für Reisen genutzt werden.

Das Covid-Zertifikat bietet die Möglichkeit eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis offiziell zu dokumentieren.

Zum Vorweisen eines Covid-Zertifikats kannein QR-Code entweder auf Papier ausgedruckt oder als elektronische Version in einer noch zu bestimmenden App genutzt werden. Zur Überprüfung des persönlichen Covid-Zertifikats müssen sich Personen mittels Identitätskarte oder Pass ausweisen können.

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat.html

EU-Zertifikat

Die EU entwickelt ebenfalls ein Zertifikat, das «Digital Green Certificate». Das Covid-Zertifikat der Schweiz wird so ausgestaltet, dass es mit dem «Digital Green Certificate» der EU kompatibel ist.

Gemäss Angaben der EU soll das «Digital Green Certificate» den freien Personenverkehr innerhalb der EU und der Schengenstaaten erleichtern. Wie das Zertifikat eingesetzt wird, liegt in der Entscheidungskompetenz der einzelnen Staaten.

Quelle BAG EU-Zertifikat: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat.html#-2023624763

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