Wie der Nationalrat hiess auch die SGK-S die Motion 20.3936 einstimmig gut und beauftragte damit den Bundesrat mit der Revision der Vertriebsanteile (Art. 38 KLV), damit sie kein Hindernis mehr für die Abgabe kostengünstigerer Medikamente darstellen. Die Kommission gibt damit ein starkes Signal.
Die Mehrheit der Kommission war für die Argumente der Fachleute im Bereich Arzneimittel empfänglich und lehnte das Referenzpreissystem bei patentabgelaufenen Medikamenten ab. Sie befürchtete unter einem solch neuen Regime mehr Versorgungsengpässe bei Medikamenten und Verunsicherung bei chronisch kranken Menschen, die aus finanziellen Gründen ihr Medikament wechseln oder die Zusatzkosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssten.
Die vom Nationalrat eingefügte Möglichkeit des Parallelimports von Generika ohne Kontrolle seitens Swissmedic lehnt die Kommission wegen der Risiken für die Patient:innen einstimmig ab (Motion 19.3202). Ebenso einstimmig beantragt sie jedoch, im Heilmittelgesetz neu ausdrücklich festzulegen, dass Swissmedic bei der Zulassung von parallelimportierten Arzneimitteln Vereinfachungen vornehmen kann (neuer Art. 14 Abs. 3 HMG). pharmaSuisse begrüsst die Tatsache, dass die Sicherheit der Patient:innen gewährleistet bleibt und im Fall von Versorgungsengpässen der administrative Aufwand der Apotheken bei der Beschaffung von Medikamenten gleichzeitig verringert wird.
pharmaSuisse und seine Partner nehmen die Entscheidungen der Kommission mit Genugtuung zur Kenntnis. Diese ermöglichen jährliche Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken, ohne die Behandlungsqualität, die Sicherheit unserer Patient:innen oder die – bei tiefpreisigen Arzneimitteln ohnehin bereits äusserst problematische – Medikamentenversorgung zu gefährden.