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KVG-Änderungen zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit

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Am 1. April 2021 sind die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in Kraft getreten. Neu fordert das KVG eine Qualitätsentwicklung (statt Qualitätssicherung) aller Leistungserbringer. Die für die Apotheken relevante Qualitätsvereinbarung war bisher in einem Anhang zum LOA-Tarifvertrag geregelt. Zurzeit verhandelt pharmaSuisse mit den beiden Krankenkassenverbänden santésuisse und curafutura über einen neuen KVG-konformen Qualitätsvertrag.

Mit Inkrafttreten der KVG-Änderungen am 1. April 2021 übernimmt der Bundesrat die Führung in der Qualitätsentwicklung. Zur beratenden Unterstützung hat der Bundesrat eine unabhängige, ausserparlamentarische Expertenkommission ernannt: die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK). Der Bundesrat agiert als strategisches Organ und legt alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) fest. Neu müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schweizweit geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung (sog. Qualitätsverträge) abschliessen. Die Qualitätsverträge müssen bis spätestens 1. April 2022 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.

pharmaSuisse verhandelt zurzeit mit den Krankenkassenverbänden über einen KVG-konformen Qualitätsvertrag. Dabei setzt sich pharmaSuisse für Kontinuität in der Messmethode der Qualität in Apotheken ein und fordert vergleichbare Qualitätsstandards für gleiche Leistungen auch bei anderen Leistungserbringern.

Ihre Kontaktperson

Alexandra Vedana

Alexandra Vedana

Fachexpertin Tarife, Herstellungen und Analysen

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