Mit Inkrafttreten der KVG-Änderungen am 1. April 2021 übernimmt der Bundesrat die Führung in der Qualitätsentwicklung. Zur beratenden Unterstützung hat der Bundesrat eine unabhängige, ausserparlamentarische Expertenkommission ernannt: die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK). Der Bundesrat agiert als strategisches Organ und legt alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) fest. Neu müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schweizweit geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung (sog. Qualitätsverträge) abschliessen. Die Qualitätsverträge müssen bis spätestens 1. April 2022 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.
pharmaSuisse verhandelt zurzeit mit den Krankenkassenverbänden über einen KVG-konformen Qualitätsvertrag. Dabei setzt sich pharmaSuisse für Kontinuität in der Messmethode der Qualität in Apotheken ein und fordert vergleichbare Qualitätsstandards für gleiche Leistungen auch bei anderen Leistungserbringern.