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Wichtige Information zur Rechnungsstellung an die Invalidenversicherung (IV)

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Ab dem 31. Dezember 2023 ist es zwingend erforderlich, die Verfügungsnummer der Patientinnen und Patienten bei der Übermittlung der Rechnung an die IV mitzusenden. Rechnungen ohne Angabe der Verfügungsnummer wird die IV ab diesem Zeitpunkt zurückweisen.

IV

Die Invalidenversicherung (IV) wird ab dem 31. Dezember 2023 alle Rechnungen ohne Verfügungsnummer (Fallnummer bei IV-Fällen) und ohne AHV-Nummer automatisch an die Rechnungssteller retournieren. Die IV begründet diesen Schritt mit einem 2022 in Kraft getretenen Artikel der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV), welcher bisher noch nicht konsequent umgesetzt wurde. Dieser Artikel regelt die Mitlieferung der Verfügungsnummer mit der Rechnung. Aus technischer Sicht erfolgt die Mitlieferung der Verfügungsnummer an die IV analog zur Mitlieferung der Schadennummer an die Unfallversicherungen. 

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse empfiehlt Ihnen sicherzustellen, dass per sofort, aber spätestens bis zum 31. Dezember 2023, alle Rechnungen für Bezüge in der Apotheke an die IV die korrekte, das heisst die patientenbezogene Verfügungsnummer enthalten. Die Eintragung einer Pseudonummer wird ab dem 31. Dezember 2023 nicht mehr erlaubt sein. Nur mit der korrekten Verfügungsnummer ist eine reibungslose Rechnungsabwicklung gewährleistet und eine Rückweisung seitens IV zu vermeiden.

Die Verfügungsnummer erhält die versicherte Person mit der Verfügung der IV und kann direkt bei dieser erfragt werden. Die IV wird in den kommenden Monaten auch eine Liste mit den kantonalen IV-Stellen zur Verfügung stellen. Diese Stellen dürfen Sie kontaktieren, um die Verfügungsnummer zu erfragen, falls diese auf anderem Weg nicht verfügbar ist. Eine zeitnahe Antwort ist gemäss IV gewährleistet. Zuständig ist jeweils die IV-Stelle des Wohnsitzkantons der versicherten Person.

Was die Praxis der Rechnungsstellung betrifft, so wird Ihnen Ihr POS-Systemanbieter oder Ihre Fakturierungszentrale in Kürze – falls erforderlich – weitere Informationen zu diesem Thema zukommen lassen. Bei allen anderen Fragen steht Ihnen der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse gerne zur Verfügung. Gemeinsam stellen wir sicher, dass die Umstellung reibungslos vonstattengeht und Sie keine Probleme bei der Abrechnung an die IV haben. 

 Wir danken Ihnen für die Kooperation. 

Ihre Kontaktperson

Andrea Küffer

Andrea Küffer

Leiterin Abteilung Tarife, Daten und Digitalisierung

031 978 58 49

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