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Wichtige Informationen zum Qualifikationsverfahren 2025

Erstellungsdatum:   |   Letzte Aktualisierung:

In den kommenden Wochen erhalten Sie die Aufgebote zum ersten Qualifikationsverfahren (QV) Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ nach neuer Bildungsverordnung. Dieses Aufgebot erhalten die Lernenden direkt von den kantonalen Chefexpertinnen und Chefexperten. Diese sind für die Durchführung und Beurteilung des QV in den Kantonen verantwortlich.

Hauptbild Grundbildung de

Erfolgsfaktoren für ein gelungenes QV

Um bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet zu sein, empfehlen wir den Lehrbetrieben:

  • Die Praxisaufträge auszuführen: Regelmässiges Üben und Dokumentieren fördert die Sicherheit in der praktischen Arbeit.
  • Konvink aktiv zu nutzen: Die digitale Plattform bietet wertvolle Unterstützung und Orientierung.
  • Die Lernortkooperation zu beachten: Der Austausch zwischen Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen ist entscheidend für eine ganzheitliche Ausbildung.
  • Mit der Nullserie zu üben: Auf unserer Website finden Sie eine Nullserie, die als Beispiel für den Prüfungsaufbau dient.
  • Die Nutzung der Lerndokumentation: Alle Unterlagen auf Konvink dürfen während des QV als Hilfsmittel verwendet werden, mit Ausnahme der Position 4 (Fachgespräch). Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumentation vollständig und übersichtlich geführt ist.
  • Die Mindesteinrichtungen zu kontrollieren: Die Vorschriften der Mindesteinrichtungen für die Lehrbetriebe gelten auch für das QV und stellen sicher, dass alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.

Spezialitätenliste 

Für das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ hat der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse eine Liste mit Medikamenten und Produkten zusammengestellt, welche den Lernenden für die Vorbereitung des Qualifikationsverfahrens (QV) dienen soll. Die Liste gilt sowohl für die vorgegebene praktische Arbeit (VPA) als auch für die Berufskenntnisse schriftlich Prüfung (BKS). Die darin aufgeführten Spezialitäten können in den Kundensituationen der VPA sowie den Prüfungsaufgaben für die BKS explizit genannt werden. Die Liste wurde anhand des Lehrplans für die Berufsfachschule erstellt und deckt alle wichtigen Themen ab. Im Weiteren wurden die aufgeführten Spezialitäten auch mit dem Spezialitätenheft des Careum-Verlags abgeglichen. Diese Liste ist seit dem 1. Februar 2025 auf unserer Website publiziert.

Die Ausbildung ist eine herausfordernde Zeit 

Unterstützung bei Schwierigkeiten

Falls in der Ausbildung in irgendeiner Form Schwierigkeiten auftreten, ermutigen wir Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Lernende, sich frühzeitig mit dem zuständigen Amt für Berufsbildung in Verbindung zu setzen. Zögern Sie nicht, sich zu melden – sie stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

Rechte und Pflichten 

Wir möchten nochmals auf die Rechte und Pflichten von Berufsbildnerinnen, Berufsbildnern und Lernenden hinweisen. Eine gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung sind essenziell für eine erfolgreiche Ausbildung.

Pflichten der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner: Dazu gehört die fachgerechte Ausbildung der Lernenden gemäss Bildungsplan, die Unterstützung bei der Vorbereitung auf das QV sowie eine faire und transparente Beurteilung der Leistungen in den Bildungsberichten auf Konvink. Zudem sind sie verpflichtet, auf eine angemessene Arbeitsbelastung zu achten und eine fördernde Lernumgebung zu schaffen.

Pflichten der Lernenden: Lernende sind verpflichtet, aktiv an ihrer Ausbildung mitzuwirken, Anweisungen der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zu befolgen, die Lerndokumentation regelmässig zu führen und sich gezielt auf das QV vorzubereiten. Sie sollten sich engagiert und motiviert in den Lernprozess einbringen.

Rechte beider Parteien: Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Lernende haben das Recht auf gegenseitigen Respekt und klare Kommunikation. Lernende dürfen Unterstützung bei Schwierigkeiten einfordern, während Berufsbildnerinnen und Berufsbildner auf eine engagierte Lernhaltung zählen können.

Weitere detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten finden Sie hier:

Rechte und Pflichten der Lernenden

Rechte und Pflichten der Arbeitgeber/innen

Wir wünschen Ihnen allen viel Erfolg für die bevorstehenden Abschlussprüfungen!

Ihre Kontaktperson

Olivia Jordi-Halter

Olivia Jordi-Halter

Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA

031 978 58 58

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